Jugendschutz

Liebe Freunde der Büchenauer Fasnacht

Wir möchten Sie / Euch über folgende wichtige Punkte, die zur Auflage für die Rathausstürmung mit Fasnachtsfete und den Fasnachtsumzug und die anschließende Veranstaltung im Hummelstall gemacht wurden, informieren:

Einlass in den Hummelstall können wir nur Personen über 18 Jahren gewähren.

 

 

 

 

 

Hier finden Sie den gesetzlichen Rahmen zum Jugendschutzgesetz.


Für den Umzug gilt die erlassene Polizeiverordnung. Diese sind im Amtblatt der Stadt Bruchsal vor den Umzugsterminen einzusehen.


Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und wünschen allen Teilnehmern und Zuschauern
viel Spaß bei den Büchenauer Fasnachtsumzügen.