Jugendschutz

Liebe Freunde der Büchenauer Fasnacht

Wir möchten Sie / Euch über folgende wichtige Punkte, die zur Auflage für den Fasnachtsumzug und die anschließende Veranstaltung im Hummelstall gemacht wurden, informieren:

Einlass in den Hummelstall können wir nur Personen über 18 Jahren gewähren.
Umzugsteilnehmer unter 16 Jahren dürfen nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und  dem ausgefüllten Dokument zur Übertragung der Erziehungsberechtigung und der darin aufgeführten volljährigen Person in den Hummelstall.

Weitere Informationen und das entsprechende Dokument zur Übertragung der Erziehungsberechtigung stehen auf dieser Seite zum Donwload bereit.

 

Erziehungsbeauftragung zum Herunterladen und ausdrucken.

Hier finden Sie den gesetzlichen Rahmen zum Jugendschutzgesetz.


Für den Umzug gilt die erlassene Polizeiverordnung.
Auch diese Dokumente stehen demnächst zum Download bereit.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und wünschen allen Teilnehmern und Zuschauern
viel Spaß bei den Büchenauer Fasnachtsumzügen.