
Goldener Löwe
Verdienstorden der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine
Mindestens 11 Jahre in ununterbrochener Reihenfolge muss der ehrenamtlich aktive Fasnachter oder die Fasnachterin entweder Präsident(in), Vorsitzende oder Vorsitzender, Sitzungspräsident oder –präsidentin eines Vereines sein um diese Auszeichnung zu erhalten.
Alle anderen Anwärter auf die hohe Ehre müssen ausnahmslos mindestens 22 Jahre in ununterbrochener Reihenfolge aktiv um Fasnacht und Brauchtum bemüht sein.

Goldener Löwe mit Brilliant
Verdienstorden der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine
Diese Auszeichnung kann frühestens nach weiteren 22 Jahren ununterbrochener aktiver Tätigkeit nach Verleihung des Goldenen Löwen beantragt werden. Der Goldene Löwe mit Brillant ist nummeriert und wird in ein eigenes Ordensbuch eingetragen. Im Spiegel des Löwen ist ein Brillant von 0,10 Karat, ebenso im Spiegel des Ansteckers ein Brillant von 0,01 Karat angebracht.





